Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den folgenden Themen:

 

Wem hilft die Caritas?

Die Caritas hilft Menschen in Notsituationen, etwa bei Armut. Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit  -  und zwar ungeachtet von Geschlecht, Herkunft, religiöser Zugehörigkeit etc..  Caritasmitarbeiter*innen haben durch den täglichen Umgang mit den Betroffenen große Erfahrung  und überlegen genau, was den Hilfesuchenden auf Dauer nützt.

Neben der Nothilfe bietet die Caritas aber auch unterschiedlichste Dienstleistungen an, die, je nach Bereich, von der öffentlichen Hand zur Gänze oder zum Teil finanziert sein können. Das Angebot reicht von der Alten- und Familienhilfe über Kindertageseinrichtungen bis zur Begleitung und Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Wie wirkt die Caritas für Menschen in Oberösterreich?

So vielfältig wie Lebenssituationen sein können, sind auch die Hilfs- und Dienstleistungsangebote der Caritas OÖ: für Menschen in Not, Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, pflegende Angehörige, Familien und viele andere. Jährlich bietet die Caritas so rund 40.000 Menschen Hilfe und Unterstützung mit regionalen Anlaufstellen in ganz Oberösterreich. Dabei leistet sie Hilfe zur Selbsthilfe, damit Menschen ihr Leben aus eigener Kraft gestalten können und ihren Platz in der Gesellschaft finden.

Der wichtigste „Wirkstoff“ dabei: mit dem Herzen zu sehen und zu handeln. Nächstenliebe erzeugt „soziale Energie“, die Kraft gibt und Licht in das Leben von Menschen bringt, die oft auf der Schattenseite stehen.

Caritas wirkt aber vor allem dann, wenn andere mitwirken: Pfarren, Freiwillige, Spender*innen, Kooperationspartner*innen, Unternehmen und viele mehr.

Bekommt die Caritas dafür auch Geld vom Staat?

Ja, denn den Großteil unserer sozialen Dienstleistungen erbringen wir im Auftrag und in Kooperation mit staatlichen Behörden (Bund, Länder, Gemeinden). Das sind Leistungen unseres Sozialstaates, die auch solidarisch aus Steuergeldern finanziert werden. Bei manchen Leistungen haben die Empfänger*innen der Leistung zusätzlich Eigenbeiträge zu entrichten – zum Beispiel bei den Mobilen Pflege- und Familiendiensten. Diese Beiträge sind sozial gestaffelt.
Mit der Durchführung solcher sozialer Dienstleistungen werden wir als Caritas ebenso wie andere Sozialorganisationen beauftragt, weil wir zumeist bereits Erfahrungen in dem jeweiligen sozialen Feld haben und die Aufgaben daher professionell und mit hoher fachlicher Qualität erfüllen können. In vielen Bereichen, in denen wir arbeiten, haben wir langjährige Erfahrung und oft Pionierarbeit geleistet, lange bevor der Staat diese Aufgaben als sozialstaatliche Verantwortung gesehen hat.

Die vertragsgemäße Leistungserbringung und Abrechnung wird von unseren Partnern der öffentlichen Hand sehr genau geprüft und wir haben dafür umfangreiche Dokumentationen zu erbringen. 2022 wurden unsere Leistungen zu rund 84% aus öffentlichen Geldern finanziert, rund 7% der Finanzierung erhielten wir aus den Eigenbeiträgen von betreuten Menschen.

Solche Leistungen sind bei uns in der Caritas Oberösterreich unter anderem: Mobile Pflegedienste, Seniorenwohnhäuser, Mobile Familiendienste, Kindertageseinrichtungen, verschiedene Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen, verschiedene Therapieangebote und Berufsqualifizierung für Menschen mit Beeinträchtigungen, einzelne Einrichtungen für Obdachlose, Quartiere und Betreuung von AsylwerberInnen und Angebote zur Integration von Flüchtlingen, die einen positiven Asylbescheid erhalten haben und hier bleiben dürfen. 

Wie finanziert sich die Caritas in Oberösterreich?

Die Arbeit der Caritas Oberösterreich wurde 2022

  • zu 83,87% aus Zahlungen der öffentlichen Hand für erbrachte Leistungen in deren Auftrag bzw. in Kooperation finanziert.
  • 6,49% finanzierten die Leistungsempfänger*innen selbst,
  • 2,38% kamen aus der Diözesanfinanzkammer und
  • 7,26% der Mittel verdanken wir den Spender*innen in Oberösterreich.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Geschäftsbericht

Wozu Caritas, wenn es den Sozialstaat gibt?

Der Sozialstaat weist aufgrund sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und gesellschaftlicher Entwicklungen immer mehr Lücken auf. Es zeigt sich, dass unser soziales Sicherungssystem nicht oder viel zu langsam auf gesellschaftlichen Wandel reagiert. So erzeugt zum Beispiel die Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen eine neue Armut. Ein geringeres Einkommen schlägt sich dann in der Folge auch in niedrigeren Sozialleistungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder in der Pension nieder. Dazu kommen geänderte Familienstrukturen - so sind gerade Alleinerziehende einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Weitere Faktoren, die Menschen trotz Sozialstaat in die Armut treiben: Arbeitslosigkeit, steigende Energie- und Mietkosten.

Ist die Caritas ein Konzern?

Die Caritas ist so wie das Rote Kreuz oder SOS Kinderdorf eine gemeinnützige Hilfsorganisation. Wir geben Frauen und Kindern ein Dach über dem Kopf, wir verteilen Schlafsäcke an obdachlose Menschen und wir begleiten sterbende Menschen in der Hospizarbeit. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen möglichst viele Chancen in ihrem Leben bekommen. In einer Reihe von Bereichen übernehmen wir auch Aufgaben im Auftrag von und Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Gemeinden: so betreuen wir etwa Menschen in der stationären Pflege und der Pflege zu Hause, wir begleiten Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen oder unterstützen Menschen beim (Wieder-) Einstieg in den Erwerbsarbeitsmarkt als professionelle Dienstleisterin und zugleich kirchliche Hilfsorganisation.

Gemeinnützigkeit ist in Österreich gesetzlich geregelt und bedeutet, dass keine eigennützigen Ziele und keine Profite, sondern Ziele im Interesse der Allgemeinheit verfolgt werden. Als gemeinnützige Organisation investiert die Caritas - wie auch alle anderen gemeinnützigen Organisationen - ihre Mittel ausschließlich in die Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke; sprich Hilfe für Menschen in schwierigen Lebenssituationen wird ermöglicht. Die Arbeit der Caritas und anderer gemeinnütziger Organisationen dient dem Gemeinwohl. Somit unterscheiden sich gemeinnützige Organisationen ganz grundsätzlich von Konzernen, bei denen die Maximierung des Gewinns und die Interessen von Aktionären und Eigentümern im Vordergrund stehen. Konzerne verschenken keine winterfesten Schlafsäcke an obdachlose Menschen. Sie bieten keine kostenlose Hospizarbeit für Menschen am Ende ihres Lebens an. Wir sind nicht Aktionären verpflichtet, sondern Menschen, die unsere Hilfe brauchen.

Wie kann ich bei der Caritas mithelfen?

Bei der Caritas in OÖ. gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, ehrenamtlich mitzuarbeiten. Von der Begleitung Hilfsbedürftiger über den Einsatz besonderer Qualifikationen bis zu handwerklichen Tätigkeiten reicht die Palette der Einsatzmöglichkeiten. Es gibt viele Wege, zur Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen beizutragen.

Ich möchte vor Ort im Katastrophengebiet helfen. Wo kann ich mich hinwenden?

Die Caritas verfügt über ein internationales Netzwerk an Partnerorganisationen weltweit und kann daher meist auf lokale Fachkräfte und Personal zurückgreifen. Österreichisches Personal wird von der Caritas Österreich in der Regel nur entsandt, wenn es sich um Fachkräfte (Wassertechniker…) handelt, deren Qualifikationen vor Ort gerade gebraucht werden. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten der Mithilfe bei der Auslandshilfe der Caritas OÖ.

 

 

Wozu braucht die Caritas Spenden?

Spenden sichern in erster Linie die Existenz der Hilfe für Menschen in Not der Caritas im In- und Ausland. Diese ist überwiegend spendenfinanziert. AlleinerzieherInnen und Familien in Krisensituationen, Obdachlose, aber auch Menschen, die Hunger leiden in den ärmsten Ländern der Welt, arme Kinder – sie alle erhalten durch die Spenden die Chance auf eine bessere Zukunft.

Darüber hinaus werden auch in anderen Tätigkeitsfeldern Spenden benötigt für Leistungen, die nicht von der öffentlichen Hand bezahlt werden – zum Beispiel das Mobile Hospiz, Leistungen für pflegende Angehörige oder bestimmte Therapien und Förderungen für Menschen mit Behinderungen.

Diese Hilfen bietet die Caritas deswegen an, weil sie auf Grundlage ihrer Erfahrungen aus der täglichen Arbeit mit den Menschen Notlagen und Bedarf an zusätzlicher Hilfe wahrnimmt. Unser Sozialstaat reagiert oft nicht oder zu langsam auf gesellschaftliche Entwicklungen und daraus entstehende neue Nöte.

Wie hilft die Caritas?

Die Caritas-Hilfe heißt nicht, dass Geld einfach weitergegeben wird. Wenn materielle oder finanzielle Unterstützung von der Caritas geleistet wird, dann nur punktuell und zur Überbrückung der akuten Notlage. Ob jemand Anspruch auf diese Hilfe hat, wird anhand der Einkommens- und Ausgabensituation genau geprüft. Prinzipiell leistet die Caritas in erster Linie "Hilfe zur Selbsthilfe". Gemeinsam mit den KlientInnen werden langfristige Perspektiven entwickelt, um ihnen ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Dazu wird die Eigenverantwortung und -initiative der Menschen eingefordert.

Wieviel hilft die Caritas im Inland?

Mehr als 90 % aller Gesamtaktivitäten und Dienstleistungen erbringt die oberösterreichische Caritas für Menschen in Oberösterreich. In der Regel entfallen ca. zwei Drittel (je nach aktueller Zweckwidmung) aller Spenden auf die Inlandshilfe.

Wie hilft die Caritas im Ausland?

Das Engagement der Caritas im Ausland ist grundsätzlich auf "Hilfe zur Selbsthilfe" und der Förderung von Eigeninitiative ausgerichtet. Wir bauen daher in unserer Arbeit auf die lokalen Caritas-Partnerorganisationen, die vor Ort die Projekte initiieren und durchführen. Sie erhalten von der Caritas OÖ. neben der finanziellen Unterstützung insbesondere fachliche Beratung bei der Planung und Durchführung von nachhaltigen Projekten und beim Aufbau der Hilfsstruktur, um die Hilfe für die Menschen langfristig abzusichern. Diese Struktur, die Verbindungen zu verlässlichen Partnern, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann, sind die beste Garantie für schnelle Einsatzmöglichkeiten und die Nachhaltigkeit der Hilfsmaßnahmen.

Kann ich darüber entscheiden, wie meine Spende verwendet wird?

Sie können Ihre Spende einer bestimmten Einrichtung oder einem bestimmten Zweck/Projekt widmen, indem Sie dies bei der Einzahlung im Verwendungszweck vermerken. So entscheiden Sie selbst, wofür das Geld verwendet wird. Wenn Sie keinen bestimmten Verwendungszweck angeben, wird Ihre Spende dort eingesetzt, wo Hilfe gerade am nötigsten gebraucht wird. Den widmungsgerechten Einsatz Ihrer Spende können Sie in unserer Spendenbuchhaltung jederzeit erfragen.

Kann meine Spende wirklich etwas bewegen?

Jede Spende kann viel bewirken, wie folgende Beispiele zeigen:

5 Euro: Grundausstattung mit Hygieneartikeln für eine Person für einen Monat
7 Euro: Schuljause für ein Kind für eine Woche
10 Euro: Ein Monat Mittagessen in einer Obdachlosenausspeisung
20 Euro: Lebensmittel für eine Person für eine Woche
50 Euro: Zuschuss für einen Ofen, einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine
100 Euro: Babystartpaket (Windeln, Kleidung, Decken)

Warum kann ich auf Erlagscheinen der Caritas kein Geburtsdatum bekannt geben? 

Obwohl einige NGOs eine Erlagschein-Variante mit einem Feld für das Geburtsdatum verwenden, hat sich die Caritas entschieden, diese Version nur in Ausnahmefällen zu nutzen. Der Grund ist, dass die Information auf den Erlagscheinen von den Banken elektronisch ausgelesen und diese bei handschriftlichen Ergänzungen oft nicht korrekt an uns übermittelt werden bzw. bei Erlagscheinen mit eingedruckter Zahlungsreferenz (lange Nummer wie z.B. 505000000117) nur diese übermittelt wird (Zahlungsreferenz schlägt Verwendungszweck).

Zusätzlich haben wir bei einer Spende per Erlagschein oft keine Möglichkeit, Sie bei Unklarheiten zu kontaktieren (weil es vielleicht Ihre erste Spende an uns ist und wir Ihre Kontaktdaten noch nicht kennen). Wenn Sie also Ihr Geburtsdatum händisch angeben, es beim Auslesen aber zu einem Fehler kommt, können wir Ihre Spende nicht dem Finanzamt melden, haben aber auch nicht die Möglichkeit, Sie zu kontaktieren.

Wenn Sie uns eine Spende mittels Erlagschein zukommen lassen und diese steuerlich geltend machen möchten, geben Sie uns bitte Ihre Daten per Mail, Post oder telefonisch bekannt. Sie brauchen uns Ihre Daten nur einmal bekannt zu geben, dann melden wir bis auf Ihren Widerruf jedes Jahr Ihre Spendensumme an das Finanzamt.

Wem kommen Sachspenden zugute?

An bedürftige Menschen in Oberösterreich werden kostenlos Sachspenden ausgegeben, nachdem zuvor der Bedarf von einer Beratungsstelle der Caritas geprüft wurde.

Qualitativ besonders hochwertige Sachspenden werden zu günstigen Preisen in den CARLA-Läden in Linz, Braunau und Mondsee zum Verkauf angeboten. Der Erlös kommt wieder der Hilfe bedürftiger Menschen in Oberösterreich zugute.

In Ausnahmefällen werden von der Auslandshilfe auch Hilfstransporte ins Ausland durchgeführt. Es ist jedoch in den meisten Fällen sinnvoller, Waren in den Ländern vor Ort einzukaufen, um die lokale Wirtschaft zu stärken und die teilweise sehr hohen Transportkosten zu vermeiden.

Wie viel von den Spendengeldern wird für die Spendenwerbung und Spendenaufbringung verwendet?

Unser Grundsatz ist es, so viel Geld wie möglich für die Hilfe für Menschen in Not im Inland und Ausland zu verwenden. Von jedem gespendeten Euro fließen fast 90 Cent in die Hilfe für Menschen in Not. Wir müssen aber auch den Erfordernissen seriöser Arbeit gerecht werden. Dafür sind aber einige Arbeitsschritte notwendig: Von der Kommunikation mit den Spender*innen über die Spendenerfassung und Zweckwidmungszuordnung bis hin zur Buchhaltung, Controlling und Meldung an das Finanzamt wegen der steuerlichen Absetzbarkeit. Angesichts der immer zahlreicher werdenden Spendenorganisationen ist auch Spendenwerbung notwendig - wir müssen auf die Caritas aufmerksam machen, um die Existenz unserer Hilfe für Menschen in Notlagen zu sichern. Für alle diese Tätigkeiten werden etwas mehr als 10 Cent von jedem gespendeten Euro verwendet.

Wer kontrolliert und überprüft die Spenden- und Mittelverwendung?

  1. Die Caritas wird nach den Kriterien des Österreichischen Spendengütesiegels von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Damit wird der Umgang mit Spendengeldern im Sinne der SpenderInnen bestätigt.
  2. Die Bücher werden von externen Wirtschaftstreuhändern und von den Finanzbehörden geprüft.
  3. Öffentliche Mittel, die von der Caritas verwendet wurden, unterliegen der Kontrolle der öffentlichen Hand (Land OÖ, Ministerien, EU-Behörden).
  4. Das Finanz- und Rechnungswesen unterliegt internen Regelungen unseres Organisationshandbuches.

Exakte Angaben zu den Einnahmen, Mittelverwendung, Verwaltungs- und Werbungskosten finden Sie auf unserer Website im Bilanzteil des Jahresberichtes.

 

 

Stimmt es, dass die Caritas Flüchtlinge ins Land holt?

Die Caritas holt keine Flüchtlinge ins Land, sondern setzt sich dafür ein, dass in Österreich bereits aufhältige Asylwerber*innen entsprechend der Menschenrechte behandelt werden.
Nicht jeder hat ein Recht auf Asyl, aber jeder hat ein Recht auf ein faires, rechtsstaatliches und den Menschenrechten entsprechendes Asylverfahren.
Die Asylverfahren können heute immer noch Jahre dauern. Die Caritas setzt sich daher für rasche und professionelle Verfahren ein, um schnell und genau zu klären, wer Asyl bekommt, und wer Österreich wieder verlassen muss.
Bis Ende 2020 hat die Caritas jahrzehntelang bedürftige, rückkehrwillige Flüchtlingen sehr erfolgreich bei der Rückkehr und Reintegration in die Heimatländer unterstützt. Ab 2021 wird die Rückkehrhilfe über die neue staatliche Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen abgewickelt. Und die Caritas hilft Menschen in Not in ihren Heimatländern vor Ort, damit sie ihre Heimat nicht verlassen müssen.

Gibt die Caritas für Flüchtlinge wirklich so viel Geld aus?

Der Staat Österreich hat sich durch die Unterzeichnung der Genfer Konvention über Flüchtlinge (1955) dazu verpflichtet, asylsuchenden Personen ein faires Verfahren zur Klärung der Asylgründe zu  ermöglichen und während der Dauer des Verfahrens für die Deckung der existentiellen Grundbedürfnisse zu sorgen. Die mit 1.5.2004 in Kraft getretene Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht verschiedene Leistungen für hilfs- und schutzbedürftige Asylwerber*innen und Fremde vor. Schwerpunkte der Leistungen bilden die Verpflegung, Unterbringung und eine Krankenversicherung. Die Gesamtkosten der Grundversorgung werden zwischen dem Bund und den Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Sozialorganisationen wie u.a. auch die Caritas betreiben in Oberösterreich im Auftrag des Landes Unterkünfte im Rahmen der Grundversorgung, die Kosten werden von Bund und Land getragen.

Wieviel Geld erhalten Asylwerber*innen?

Die Caritas ist ebenso wie andere Sozialorganisationen auszahlende Stelle des Geldes, das Asylwerber*innen von Seiten der öffentlichen Hand erhalten. Je nach Unterbringungsart gibt es verschiedene Richtsätze. (gültig für Oberösterreich, Stand: Jänner 2017)
a) Bei Unterbringung in einem Betrieb mit Vollversorgung (= 3 Mahlzeiten täglich) erhalten Asylwerber*innen im Monat 40 Euro Taschengeld pro Person. Einmal jährlich gibt es 150 Euro Bekleidungsgeld in Form von Gutscheinen und pro Schulkind 200 Euro Schulgeld im Jahr.
b) Bei Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus, wie sie z. B. von der Caritas im Auftrag des Landes geführt werden, erhalten die Asylwerber*innen keinerlei Verpflegung. Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Erwachsenem (ab 18. Lj.) € 5,5 täglich (monatlich also zwischen € 165 und € 170,5), pro Kind 121 Euro/Monat. Zuzüglich erhalten sie Bekleidungsgeld und Schulgeld wie oben angeführt.
c) Bei Privatunterbringung, bedingt Erlaubnis der Landesregierung, erhalten Asylwerber*innen, wenn sie keine eigenen Mittel haben, pro Erwachsenem 215 Euro/Monat, pro Kind 100 Euro/Monat. Als Mietzuschuss bekommen Einzelpersonen bis zu 150 Euro/Monat, Familien bis zu 300 Euro/Monat. Voraussetzung ist ein gültiger, vergebührter Mietvertrag. Zuzüglich erhalten sie Bekleidungsgeld und Schulgeld.
Alle Asylwerber*innen sind krankenversichert, wobei ihnen nur die notwendigsten Leistungen bezahlt werden.

Werden Caritas-Spenden für die Flüchtlings- und Migrant*innenhilfe verwendet?

Wofür Spenden verwendet werden, bestimmt nicht die Caritas, sondern die Spender*innen selbst. Denn jede einzelne Spende wird ausschließlich entsprechend ihrer Widmung verwendet.  Die Caritas wird  von einem unabhängigen, externen Wirtschaftsprüfer genauestens geprüft. Allgemeine Spenden ohne konkrete Widmung werden in jenen sozialen Arbeitsfeldern eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Die Flüchtlingshilfe der Caritas in OÖ. (Grundversorgung von Asylwerber*innen und Fremden in Form von Beratung und Betreuung in Unterkünften) wird im Auftrag der öffentlichen Hand erbracht und von dieser zur Gänze finanziert. Spenden werden in der Flüchtlingshilfe nicht verwendet, außer es wird von den Spender*innen ausdrücklich der Verwendungszweck "Flüchtlingshilfe" angegeben - dann werden diese Gelder selbstverständlich gemäß ihrer Zweckwidmung verwendet. Ansonsten kommen Spenden in der Migrant*innenhilfe zum Einsatz, wo Menschen mit einem gültigen Aufenthaltsrecht in Österreich in Notsituationen unterstützt werden. Weiters werden Spenden für Integrationsprojekte wie z.B. PARAPLÜ verwendet.

Ist die Caritas „Asylindustrie“ und macht Profite mit der Flüchtlingsbetreuung?

Im Jahr 2015 haben sich die österreichische Bundesregierung und die damalige Innenministerin hilfesuchend an die katholische Kirche und an Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz und die Caritas gewandt - mit der Bitte, Quartiere für geflüchtete Menschen zu schaffen. Das haben wir an vielen Orten getan - gemeinsam mit den Ländern und den Gemeinden. Gemeinsam mit engagierten Freiwilligen, verantwortungsbewussten Unternehmen und mit der Unterstützung vieler Pfarren. Faktum ist: Ohne die Unterstützung von Hilfsorganisationen wie der Caritas und des Roten Kreuzes und die Hilfsbereitschaft von zehntausenden Freiwilligen, hätte die Republik Österreich die Aufgaben in den Jahren 2015 und 2016 schlichtweg nicht bewältigen können.

Die Caritas macht kein Geschäft, sie ist eine gemeinnützige Organisation und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Als Quartierbetreiber erhalten wir pro Person einen Tagsatz in Höhe von 21 €. Davon muss den Flüchtlingen das Lebensmittelgeld von 6 € ausbezahlt und sämtliche anfallende Kosten gedeckt werden: Die Miete, Betriebskosten, die Kosten für das Personal (für eine gute Betreuung der Asylwerber*innen brauchen wir auch gut qualifiziertes Personal) sowie sonstige anfallende Kosten zur Erhaltung des Gebäudes und für die Verwaltung. Wir kalkulieren sehr knapp und kommen mit dem Geld des Landes gerade aus.

Wir erfüllen unseren Auftrag immer auch mit dem Anspruch mehr zu tun als nur die unmittelbare Betreuungsaufgabe zu erfüllen. Dazu gehören u.a. auch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, die Organisation von Begegnungsveranstaltungen, zusätzlichen Deutschkursen, Verteilung von Sachspenden u.v.m.

Mobile Betreuung in Quartieren privater Betreiber – welche Aufgaben hat dabei die Caritas und welche Aufgaben hat der Unterkunftsbetreiber?

Die Caritas-Mitarbeiter*innen besuchen im Rahmen der mobilen Betreuung regelmäßig die Flüchtlingsquartiere privater Betreiber. Sie geben Orientierungshilfe und unterstützen in verschiedenen Belangen des Alltags – wie die Begleitung durch das Asylverfahren, zu Schulen, Ärzten etc. Ebenso organisieren sie bei Bedarf Übersetzungs- und Dolmetschdienste oder leisten Hilfestellung in Krisensituationen. Weiters wird rechtliche Beratung vermittelt und nach Möglichkeit werden  Deutschkurse organisiert. Auch manche Versorgungsleistungen der öffentlichen Hand werden von der mobilen Betreuung ausbezahlt. Der Auftrag vom Land OÖ lautet, dass mindestens alle 14 Tage ein/e Caritas-Mitarbeiter*in vor Ort ist, die Caritas-Mitarbeiter*innen sind in manchen Fällen auch häufiger anwesend. Ein/e Mitarbeiter*in ist für 170 Asylwerber*innen zuständig, die an verschiedenen Standorten untergebracht sind. Dabei muss ein Teil der Arbeitszeit auch für die Verwaltung, Organisation und Anfahrt aufgewendet werden.
Die Aufgabe des Unterkunftsbetreibers ist die Hausorganisation, dazu gehört Putzpläne erstellen, Konflikte regeln, das Quartier in den Ort und die Nachbarschaft eingliedern, die Asylwerber*innen bei Behördenwegen zu unterstützen, Terminvereinbarungen beim Hausarzt vornehmen und die Grundversorgungsleistungen für Verpflegung auszahlen. Pro Person und Tag erhält der Unterkunftsbetreiber 21,- Euro. Davon werden direkt 6 Euro an den/die Asylwerber*in weitergegeben.

Dürfen Asylwerber*innen arbeiten?

Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz dürften Asylwerber*innen zwar theoretisch nach drei Monaten arbeiten, in der Praxis ist allerdings der reguläre Arbeitsmarktzugang verschlossen. Abgesehen von Saisonarbeit sowie einer eingeschränkten Möglichkeit zur Selbständigkeit können Asylwerber*innen nur gemeinnützige Arbeiten annehmen. Dazu zählen zum Beispiel die Instandhaltung öffentlicher Gebäude oder die Pflege von Grünanlagen (Remunerationstätigkeit). Außerdem dürfen Asylwerber*innen, wenn sie damit einverstanden sind, zu Hilfstätigkeiten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung stehen, herangezogen werden. Ein Verdienst über einem Freibetrag von € 110 pro Monat führt jedoch zu einer Kürzung oder Einstellung der Grundversorgungsleistungen. Ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang besteht erst nach positivem Abschluss des Asylverfahrens.
Junge Asylsuchende bis zum 25. Lebensjahr dürfen seit kurzem eine Lehrausbildung in sogenannten „Mangelberufen“ absolvieren. Den Lehrplatz erhalten Asylwerber*innen nur, wenn der Betrieb keinen Österreicher oder keine Österreicherin dafür findet. Vorangereiht sind ebenfalls EU-Ausländer*innen oder ausländische Staatsbürger mit einem bestimmten Aufenthaltstitel. Zusätzlich muss der AMS-Regionalbeirat der Stellenvergabe zustimmen.

Dürfen Asylsuchende ihre Familie nachholen?

Eine Familienzusammenführung nach dem Asylgesetz ist nach den derzeit geltenden Bestimmungen grundsätzlich erst nach der Zuerkennung von Asyl möglich. Stellen Familienangehörige ihren Einreiseantrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an den in Österreich befindlichen Asylberechtigten, ist eine Zusammenführung nur möglich, wenn der Familienangehörige in Österreich über ein angemessenes Einkommen, Krankenversicherung und Wohnraum verfügt.
Diese Voraussetzung gilt ohne zeitliche Einschränkung auch für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Diese können erst drei Jahre nach Zuerkennung des subsidiären Schutzes an die in Österreich aufhältige Person nachkommen.
In allen Fällen können im Wesentlichen nur minderjährige Kinder bzw. die Eltern minderjähriger Kinder und Ehegatt*innen unter bestimmten weiteren Bedingungen nachgeholt werden.

Was ist die Dublin-Verordnung?

Die Dublin-Verordnung ist eine EU-Regelung, wonach Asylverfahren grundsätzlich in dem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen, Island und die Schweiz) zu führen sind, in dem Asylsuchende zum ersten Mal die EU betreten (oder – wenn es sich um unbegleitete minderjährige Asylsuchende handelt – in dem Asyl beantragt wurde).

Mythen und Fakten zum Thema Flucht & Asyl finden Sie hier

 

Der Sinn eines Kältetelefons ist es, dass bei einer Meldung Streetworker die Obdachlosen aufsuchen und ihnen Hilfe anbieten. Dieses Streetwork macht in Linz im Auftrag des Magistrats der Verein B37. 

Kontakt: Verein B37, 
Telefon: 0732/77 67 67-560, 
Dienstag, Donnerstag und Freitag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr
E-Mail: kaelteschutz@b37.at 
(1. November bis 31. März)

Im Akutfall bitte die Rettung rufen, Notruf 144.

Als Caritas haben wir auch in Oberösterreich einige Einrichtungen und Hilfsangebote für Obdachlose.
Dazu gehören u.a. in Linz das Tageszentrum Wärmestube und in Braunau ein Notquartier der Caritas. Das Help-Mobil bietet zwei Mal in der Woche in Linz medizinische Notversorgung für Obdachlose, es werden auch Schlafsäcke und warme Kleidung etc. ausgegeben. Außerdem gibt es das Caritas-Krisenwohnen als vorübergehende Wohnmöglichkeit, Beratung und finanzielle Nothilfe leisten auch die 15 Caritas-Sozialberatungsstellen für Menschen in Not. Dazu kommen betreute Wohneinrichtungen wie der Hartlauerhof in Asten und das Haus für Mutter und Kind in Linz.

Ein Kältetelefon haben wir als Caritas Oberösterreich nicht, weil eben das für die konkrete Hilfe notwendige Streetwork von B37 gemacht wird. Auch die Notschlafstellen in Linz werden von B37 betrieben.

Warum schlafen trotz Notschlafstellen Menschen auf der Straße?

Manche Obdachlose möchten von sich aus nicht in einer Einrichtung übernachten – weil sie aufgrund ihrer schlimmen Erfahrungen den Kontakt zu anderen Menschen ablehnen oder weil sie schwere psychische Erkrankungen haben. Einzelne sind auch abhängig von Drogen bzw. Alkohol und schaffen es nicht, das Drogenverbot in den Notschlafstellen einzuhalten. Manche dürfen auch nicht in die Einrichtungen, so zum Beispiel obdachlose Armutsmigrant*innen. Daher gibt es immer wieder Menschen, die trotz Kälte auf der Straße übernachten. Wichtig ist, dass sie dennoch mit warmer Kleidung, Schlafsack und Isoliermatte ausgestattet sind. Das bekommen sie u.a. bei unserem Help-Mobil.

Die meisten Obdachlosen halten sich in Oberösterreich in Linz auf, weil sie hier in der Stadt anonymer sind und es auch mehr Hilfseinrichtungen gibt. Angebote von anderen Organisationen für Obdachlose finden Sie hier: www.land-oberoesterreich.gv.at/26316.htm.