Ein kleines Kind steht an einem Tisch. Vor ihm liegt eine aufgeschlagene Ringmappe. Neben ihm sitzt eine Frau, die sich von der Seite zu ihm rüberbeugt.

Fachberatung für Integration

Im Auftrag des Landes Oberösterreich unterstützt
die Fachberatung für Integration
Kinder mit Beeinträchtigungen bei der Integration
in die Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtung.
Die Mitarbeiter*innen beraten Pädagog*innen, Eltern und
Erhalter der Einrichtungen.
Sie fördern die Kinder ganz gezielt und
abgestimmt auf ihre individuellen Bedürfnisse.

Aufgaben und Zielsetzungen

Die Fachberatung für Integration hat zwei Schwerpunkte:

Feststellung und Zuteilung der Assistenzkraftstunden:

  • Durch eine ausführliche Bedarfserhebung wird
    der Assistenzkraftbedarf festgestellt und
    die Assistenzkraftstunden werden zugeteilt.
    Das Gesamt-Stundenkontingent der Assistenzkraftstunden
    muss dabei eingehalten werden.
  • Bedarfsmeldungen aus Kindergärten, Horten und
    Krabbelstuben werden abgearbeitet.
     

Fachberatung und Praxis in den Krabbelstuben, Kindergärten und Horten:

  • Der/die Fachberater*in beobachtet und betreut
    die Kinder mit Beeinträchtigungen nach heilpädagogischen
    Standards in einer Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtung.
  • Der/die Fachberater*in berät die Pädagog*innen und die Eltern.

 

Ablauf des Integrationsprozesses:

  1. Eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme wird erstellt und
    die Eltern geben ihre Einverständniserklärung
    in der Kinderbetreuungseinrichtung ab.
  2. Die Fachberatung für Integration wird angefordert.
  3. Das Kind mit Beeinträchtigungen wird beobachtet.
    Anschließend wird der Assistenzkraftbedarf
    von der Fachberater*in für Integration erhoben und festgestellt.
  4. Die Assistenzkraftstunden werden zugeteilt.
    In einem Informationsgespräch wird
    von der Fachberater*in für Integration festgelegt,
    welche Qualifikation die Assistenzkraft haben soll.
  5. Ein heilpädagogisches Förderkonzept wird von
    der Fachberater*in für Integration gemeinsam
    mit den Pädagog*innen erstellt.
  6. Es gibt pädagogische Konferenzen
    mit dem gesamten Integrationsteam und
    der Leitung der Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung.
    So soll die Qualität der heilpädagogischen Prozesse geprüft und gesichert werden.

Handbuch für Integration
gesetzliche Grundlagen und Formulare zur Integration:
www.ooe-kindernet.at

Assistenz für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnisse
Informationen rund um das Thema - Integration in Kinderbetreuungseeinrichtungen, Schule, Heilpädagogische Einrichtungen und Transporte:
http://assistenz.ooe.gv.at/