Portrait Franz Kehrer

Portrait Franz Kehrer

Caritas-Appell zur Ausgestaltung der Sozialhilfe in OÖ

Am 10. Oktober wird im oö. Landtag über das Ausführungsgesetz zur neuen Sozialhilfe (früheren Mindestsicherung) entschieden. Die Caritas Oberösterreich appelliert an die Landesregierung, bei der Entscheidung die Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt zu stellen und nicht soziale Ausgrenzung von Menschen, die Unterstützung brauchen. 

„Unsere ehemalige Bundesregierung hatte sich mit dem neuen Gesetz, mit der die Mindestsicherung in eine neue Sozialhilfe umgewandelt wurde, vom Ziel der Armutsbekämpfung verabschiedet. Die neuen Bestimmungen werden bestehende Armutslagen verschärfen, degradieren Betroffene erneut zu ,Bittstellern‘ und eröffnen neue Hürden und Unsicherheiten, mit denen Menschen in schwierigen Lebenssituationen konfrontiert werden“, kritisiert Franz Kehrer, MAS, Direktor der Caritas in Oberösterreich die Regelungen im Bundesgesetz. Die Länder müssen nun Ausführungsgesetze dazu beschließen, in denen sie noch bei einzelnen Bestimmungen Spielräume ausschöpfen können. 

Der Entwurf des oö. Ausführungsgesetzes wurde im Sommer in Begutachtung geschickt und die Caritas Oberösterreich hatte wie andere Organisationen die Gelegenheit, dazu eine Stellungnahme einzubringen. „Der Entwurfstext lässt darauf hoffen, dass das Land Oberösterreich in den meisten Punkten auch tatsächlich die vorhandenen Spielräume zugunsten der von Armut betroffenen Menschen nutzt“, so Franz Kehrer. So werden unter anderem bei der Höhe der Beträge die nun vorgesehenen Maximalleistungen ausgeschöpft. „Das bedeutet in Oberösterreich dennoch für Alleinstehende ein Minus von 36 € monatlich, für Paare 58 € monatlich“, erklärt Kehrer. Der „Alleinerzieherbonus“ soll in Oberösterreich tatsächlich ausbezahlt werden, im Bundesgesetz findet er sich nur als „Kann-Leistung“. Und es soll auch eine verkürzte Entscheidungsfrist sowie die verpflichtende Ausstellung schriftlicher Bescheide wie bisher in der Mindestsicherung gelten. 

„Ich weiß sehr zu schätzen, dass sich die Landtagsfraktionen hier jedenfalls in der Vorbereitung des Gesetzes auf diese Verbesserungen einigen konnten. In unserer Stellungnahme haben wir aber noch auf ein paar wichtige Punkte hingewiesen, die hoffentlich noch Berücksichtigung finden“, so Caritas-Direktor Kehrer. So müsste etwa noch nachgebessert werden, dass alle Sozialhilfe-BezieherInnen dauerhaft krankenversichert sind. Und es müsste ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Sachleistungen in besonderen Härtefällen verankert werden, weil der jeweilige Sachbearbeiter nach eigenem Ermessen entscheidet. 

Mit weniger Geld gleiche Kosten zu bestreiten

Grobe Verschlechterungen bringt das neue Gesetz jedenfalls für Subsidiär Schutzberechtigte – sie erhalten nur mehr eine Sozialhilfe in Höhe der Grundversorgung – und alle, die keine Deutsch-Prüfung auf B1-Niveau oder einen österreichischen Pflichtschul-Abschluss haben – sie erhalten einen um 35% gekürzten Betrag – für Alleinstehende sind das 310 € weniger.  Diese Regelungen sind auf Landesebene nicht mehr gestaltbar. 

„Sie müssen zwar die gleichen Lebenserhaltungskosten bei uns bestreiten, benötigen dafür aus Sicht des Gesetzgebers offenbar aber viel weniger Geld. Das ist weder menschlich noch im Sinne der Gleichbehandlung nachvollziehbar“, betont Franz Kehrer. „Als Caritas wissen wir aus den Erfahrungen mit der bereits eingeführten gekürzten Mindestsicherung in Oberösterreich für Familien mit mehreren Kindern sowie Asylberechtigte: die Menschen müssen sich in Schulden stürzen, um ihr Leben bestreiten zu können und nicht auf der Straße zu landen.“ Die Caritas kann aus Spendenmitteln nur Hilfe zur Überbrückung akuter Notsituationen leisten, aber keine dauerhaften Armutslagen, die durch die gekürzten Beträge entstehen, abfedern.

Caritas-Direktor Kehrer appelliert daher an die Landesregierung: „Setzen Sie mit der Ausgestaltung des Gesetzes für Oberösterreich ein Signal, dass in unserem Bundesland sozialer Zusammenhalt ein ernst gemeintes Ziel ist“.